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  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
  3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt entstandenen Aufwendungen. Dies sind 10 % des Übernachtungspreises.
  4. Bei Zustandekommen eines gültigen Gastaufnahmevertrages wird innerhalt von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages fällig.
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  8. Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt sind 50 % des gesamten Reisepreises fällig.
  9. Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt sind 75 % des gesamten Reisepreises fällig.
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Quelle: e-recht24.de